Presseerklärung Bürgerbegehren und Innenstadtentwichlung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Teilbereiche der Innenstadt Preußisch Oldendorf hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 04.08.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 PO. Westliches Kirchenumfeld“ und am 15.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 PO. „Westliche Innenstadt“ beschlossen.
Die Fraktionen von SPD, FWG, GRÜNE und UEB haben nun ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, mit der Zielsetzung den Sportplatz an der Grundschule nicht zu veräußern. Damit würde das eingeleitete Bauleitverfahren gegenstandslos, weil bei einem positiven Ausgang des Bürgerbegehrens eine Realisierung nicht mehr möglich wäre.
Der CDU-Stadtverband Preußisch Oldendorf und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Preußisch Oldendorf sehen es als dringend erforderlich an, die in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit dargestellten Aussagen richtig zu stellen und den Gesamtzusammenhang allen Bürgerinnen und Bürgern noch einmal aufzuzeigen. Offensichtlich wird von Seiten dieser 4 Fraktionen und der Bürgerinitiative Stimmenfang mit Unwahrheiten gemacht. Die CDU ist der Meinung, um die Worte von Uwe Ramsberg aufzugreifen, DEM SPUK MUSS EIN ENDE GEMACHT WERDEN.
Die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens sind aus dem Zusammenhang gerissen und geben die Gesamtproblematik nicht wieder
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